News


Zurück zur Übersicht

01.03.2023

Weiterhin Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Beim Besuch in medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen u.a.) muss von Besucherinnen und Besuchern weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Diese Regelung gilt voraussichtlich noch bis zum 7. April 2023.



Zurück zur Übersicht


 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram