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02.05.2022

Immer noch Maske tragen?

Mit der aktuell in Hamburg geltenden Corona-Verordnung gibt es zwar kaum noch Corona-Beschränkungen in der Physiotherapie. In einigen sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel Arztpraxen und gesundheitlichen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen gilt aber gemäß §3 und §4 der aktuellen Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenplicht.
Zu der Maskenpflicht in der Physiotherapie sind die Regelungen in der aktuellen Verordnung nicht explizit geregelt. Wir interpretieren die Verordnung so, dass in der Physiotherapie, wie in den vorab genannten Einrichtungen, weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht. Die Pflicht gilt für Patienten, Kunden und Therapeuten, auch während der Behandlung. Eine Unterscheidung, ob Sie mit Verordnung oder ohne Verordnung des Arztes zur Physiotherapie gehen, findet nicht statt.
Selbst wenn sich die Maskenpflicht nicht explizit aus der aktuellen Verordnung ablesen lässt, so halten wir das Tragen einer FFP2-Maske nach wie vor für angemessen und berufen uns im Zweifel auf das Hausrecht. Es dürfte davon auszugehen sein, dass die meisten verantwortungsvollen Physiotherapiepraxen in Hamburg ähnlich verfahren.



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